Belege für ermäßigten Mitgliedsbeitrag bis zum 15.02.2026 einreichen
Unsere Beitragsordnung sieht vor, dass Jugendliche ab dem vollendeten 18. Lebensjahr vom ermäßigten Mitgliedsbeitrag profitieren können, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und den Status Schüler*, Auszubildender*, Student*, Wehr- bzw. Ersatzdienstleistender* (inkl. freiwilliges soziales Jahr) haben. Damit die Vergünstigung berücksichtigt werden kann, müssen jährlich die entsprechenden Belege Weiterlesen