*wird laufend aktualisiert* (Stand 19.03.2022)

Aktuelles Hygienekonzept vom Badminton-Sportclub Tettnang e.V. (BAST)

Gemäß der gültigen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg beschließt der Badminton-Sportclub Tettnang e.V. (BAST) folgende Maßnahmen um die Hygieneanforderungen der geltenden CoronaVO Sport ordnungsgemäß zu erfüllen:

  1. Der Zutritt zum Trainingsbetrieb ist nur nach den Vorschriften der aktuell geltenden CoronaVO und CoronaVO Sport gestattet. Entsprechende notwendige Nachweise sind vor dem Trainingsbeginn vorzulegen. Zu beachten sind ebenfalls die Ausnahmeregelungen für Schüler*innen gem. der geltenden CoronaVO und CoronaVO Sport.
  2. Es gilt ein allgemeinen Zutritts- und Teilnahmeverbote für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.
  3. Jeder Teilnehmer reinigt seine Hände vor und nach dem Training gründlich und vermeidet während des Trainings Gesichtskontakt. Hierfür stehen die Sanitäranlagen der Sportstätte sowie die zugänglichen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  4. Gem. der geltenden CoronaVO Sport besteht während der Sportausübung keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Der diensthabende Trainer und/oder Hygieneverantwortlicher geben ein Zeichen, ab wann in der Halle die Masken abgenommen werden dürfen.
  5. Abseits des Sportbetriebs wird gem. geltender CoronaVO Sport ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen empfohlen.
  6. Um eine regelmäßige und ausreichende Lüftung sicherzustellen, findet der Trainingsbetrieb bei geöffneten Hallenfenstern statt.
  7. Alle Gegenstände, die häufig von unterschiedlichen Personen berührt werden (z.B. Vereinsschläger) werden nach der Benutzung gründlichst desinfiziert.
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BAST-Tettnang