Unsere Beitragsordnung sieht vor, dass Jugendliche ab dem vollendeten 18. Lebensjahr vom ermäßigten Mitgliedsbeitrag profitieren können, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und den Status Schüler*, Auszubildender*, Student*, Wehr- bzw. Ersatzdienstleistender* (inkl. freiwilliges soziales Jahr) haben. Damit die Vergünstigung berücksichtigt werden kann, müssen jährlich die entsprechenden Belege eingereicht werden. Dies gilt auch für Jugendliche im Rahmen einer Familienmitgliedschaft.
Da unsere Mitgliedsbeiträge Anfang März eingezogen werden, müssen eure Belege (z.B. Schülerausweis, Studien-/Ausbildungsbescheinigung, …) bis zum 15.02.2026 eingereicht werden. Am einfachsten geht dies per Mail an kassier@bast-tettnang.de. Eine rückwirkende Erstattung ist leider nicht möglich.
Für Rückfragen steht euch unser Kassier unter gleicher Mailadresse zur Verfügung.
*Alle Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich gleichermaßen für alle Geschlechter.