Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass eine missbräuchliche Nutzung der Notausgangstüre in der Sporthalle strikt verboten ist.

Die Kosten für den Polizeieinsatz, der durch die missbräuchliche Öffnung der Türe veranlasst wird, sind von dem Verursacher zu tragen.
Außerdem sieht sich der BAST e.V. bei wiederholtem Nichtbeachten gezwungen die Satzung zu ändern, um Vertragsstrafen zuzulassen.

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BAST-Tettnang